Seit dem 1. August 2015 ist das Recht auf inklusive Beschulung für SchülerInnen mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot in Baden-Württemberg gesetzlich verankert.
Somit ist es im Vorfeld notwendig, dass das Staatliche Schulamt Mannheim im Rahmen eines sonderpädagogischen Gutachtens prüfen lässt, ob ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot besteht und welcher Förderschwerpunkt vorrangig ist.
Nach der Feststellung haben die Erziehungsberechtigten das Wahlrecht über die Beschulung ihres Kindes an einem SBBZ oder an einer allgemeinen Schule als inklusives Bildungsangebot.
Im Rahmen einer Bildungswegekonferenz wird dann über den geeigneten Lernort entschieden. In den inklusiven Bildungsangeboten arbeiten Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrer unserer Schule gemeinsam mit Lehrerinnen und Lehrern der allgemeinen Schulen im Team.
Die Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Bereich Lernen werden zieldifferent unterrichtet.

