Inklusion
Das Recht auf inklusive Beschulung ist für Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot gesetzlich verankert.
Nach der Feststellung haben die Erziehungsberechtigten das Wahlrecht über die Beschulung ihres Kindes an einem SBBZ oder an einer allgemeinen Schule als inklusives Bildungsangebot.

